
„Werwolf-Anklagen und Hexenprozesse im Jülicher Land“
Vortrag im Casino Euskirchen
Referentin: Dr. Erika Münster-Schröer
November 25 @ 18:00 – 19:00

Im 16. Jahrhundert tauchten im Zusammenhang mit Hexenprozessen immer wieder Anklagen auf, dass Menschen sich in Werwölfe verwandelt und als solche schlimmes Unheil begangen hätten. Zunächst wurde dies nur Männern unterstellt, jedoch richteten sich derartige Vorwürfe auch bald gegen Frauen. Ein bekanntes Beispiel für Werwolf-Verfolgungen war die Hinrichtung Peter Stumps im Jahr 1589 in Bedburg bei Köln. Dieses Ereignis wurde durch zahlreiche Flugschriften in den deutschen Ländern und in Europa weit verbreitet. Auch in Hexenprozesse in der Eifel fand der Werwolf-Vorwurf Eingang und war sowohl gegen Männer als auch gegen Frauen gerichtet. Christine Giliß aus Schmidtheim wurde im Jahr 1635 bezichtigt, sich mit Hilfe des Teufels in einen Werwolf verwandelt und in dieser Gestalt Untaten begangen zu haben. Nicht anders war es schon 1630 Winand Wolf und Gerhard Struben sowie 1633 Philipp Theisen aus Schmidtheim ergangen, die deshalb zum Tod durch Verbrennen verurteilt wurden. Werwolf-Vorstellungen waren nicht nur von alters her in der Volkskultur tradiert worden, sondern fanden später auch Eingang in dämonologische Theorien. Dr. Johannes Moeden und Dr. Anton Münster aus Münstereifel, die in den zuvor genannten Prozessen als Richter fungierten, brachten diese in die Gerichtsverfahren ein und verschärften damit die Anschuldigungen.
