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„Historische Aufarbeitung oder Strafverfolgung von NS-Gewaltverbrechen?“

7. November 2023 @ 18:00

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen (im Folgenden: Zentrale Stelle) nahm am 1.12.1958 ihre Tätigkeit auf. Ihre Aufgabe war und ist es, Vorermittlungen zu nationalsozialistischen Verbrechen zu führen und damit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen voranzutreiben, zu bündeln und zu unterstützen. Dazu sammelt sie das gesamte erreichbare Material über NS-Verbrechen, sichtet es und wertet es aus. Wenn nach Ort, Zeit und Täterkreis begrenzte Tatkomplexe festgestellt und daran beteiligte Personen noch verfolgt werden können, wird der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.

Die Tätigkeit der Zentralen Stelle war von Beginn an umstritten, weil sie das von der Mehrheit der Bevölkerung verdrängte Kapitel der deutschen Geschichte betraf. Zusätzlich zur systematischen juristischen Aufarbeitung führte ihre Ermittlungsarbeit dazu, dass die NS-Verbrechen als historische Wahrheit im kollektiven Gedächtnis verankert wurden. Zunächst als Provisorium für nur kurze Zeit geplant, hat sich die Zentrale Stelle als sehr beständig erwiesen. Der Wandel im Umgang mit der NS-Vergangenheit und individueller Mitverantwortung spiegelt sich in ihrer Tätigkeit wider.

Ralf Pannen berichtet von seiner Tätigkeit in der „letzten Phase“ der Ermittlungsarbeit – mehr als 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges – an den Schnittstellen zwischen Strafverfolgung und historischer Aufarbeitung.

Referent: Ralf Pannen

Vortrag im Casino Euskirchen, Beginn: 18 Uhr; Eintritt frei

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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